Startberechtigung
Startberechtigt ist jeder Schütze sowie interessierte Nichtschütze,
der das 12. Lebensjahr (mit Ausnahmegenehmigung 10 Jahre) vollendet hat
und im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte ist.
Geschossen wird nach der Schießordnung,
jedoch haben Regelungen unserer Ausschreibung Vorrang,
solang diese nicht gegen die Sportordnung des DSB und BSSB verstoßen.
Klassen: Aktive Schützen sind nur startberechtigt in den Klassen
Offene Klasse Jahrgang 2003 und früher
Jugendklasse Jahrgang 2004 und später
Auflage- / Seniorenklasse Jahrgang 1973 und früher
Startberechtigte Schützen der Jugendklasse, Auflageklasse und Seniorenklasse ist es gestattet, in der Offenen Klasse zu starten.
Achtung: Die Entscheidung in welcher Klasse geschossen wird, hat bei der Anmeldung zu erfolgen. Eine Ummeldung der Klasse ist nach dem ersten abgegebenen Schuss nicht mehr möglich.